Bericht über den Zustand des Glane-Durchlasses bei km 0,910 der 2. Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals bei Ladbergen und Beurteilung der Durchlaß-Neubau-Notwendigkeit

Inhaltsverzeichnis

Abschrift

Wasserstraßenamt Rheine
Kanalbauleitung Ladbergen

Anlage
zu Bericht Nr.: 979
vom 18.10.1947

B e r i c h t
über den

Zustand des Glane-Durchlasses bei km 0,910 der 2.Fahrt
des Dortmund-Ems-Kanals bei Ladbergen

und

Beurteilung der Durchlaß-Neubau-Notwendigkeit.

Aufgestellt:
Ladbergen, den 17.10.1947

Regierungsbaurat.

A. Der Zustand des instandgesetzten Glanedurchlasses im
Herbst 1947.

Der Glanedurchlass unter der 2.Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals bei Ladbergen wurde in den Jahren 1944/45 durch mehrfache Kriegseinwirkungen zerstört und immer wieder behelfsmäßig aufgebaut; schließlich verblieb nur noch  e i n e  der 3 Durchflußöffnungen in halbverschüttetem Zustand übrig. Nach Kriegsende fanden weitere Instandsetzungen statt; jedoch faßte man bald den Plan eines vollkommenen Neubaues, um den Vorkriegszustand vom Glanedurchlass wieder herzustellen.

Da die Durchführung eines Neubaues bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen auf sehr große Schwierigkeiten stößt und infolgedessen damit zu rechnen ist, dass der behelfsmäßig hergerichtete alte Durchlass (vergl. angeheftetes „Blatt 6″) noch auf Jahre hinaus in Betrieb bleiben muss, wurde im Sommer 1947 angeordnet: Der bestehende alte Durchlass ist im Bezug auf Standsicherheit und Leistungsfähigkeit so-weit zu verbessern, dass er wenigstens noch auf einige Jahre belassen werden kann, ohne einen ständigen Gefahrenpunkt für den Kanal und für die Vorflut bei Hochwasser zu bedeuten. Daraufhin wurde der “ Entwurf zur Verstärkung des kriegszerstörten und instandgesetzten Glanedurchlasses“ im Jahre 1947 aufgestellt, genehmigt und von August bis Oktober 1947 durchgeführt.

1.)

Der bauliche Wert.

Der im Herbst 1947 vorhandene Zustand des Glanedurchlasses geht aus der angehefteten Zeichnung (“ Blatt 8 „) hervor. Mit den jetzt durchgeführten Maßnahmen sind alle Instandsetzungsmöglichkeiten ausgeschöpft und daher abgeschlossen. Die Sohle der verbliebenen Mittelöffnung wurde mit einer 20 – 30 cm starken, glatten Ausgleichsschicht ausgestattet; jedoch konnte die in Richtung der Durchlaßachse nach unten leicht durchgebogene und insgesamt nach Osten leichtgeneigte Durchlaßsohle nicht bis zur früheren Sohl-Lage ausgeglichen werden, da dies sonst eine noch weitere Einengung des freien Querschnittes bedeutet hätte. Die mehrfach gerissene Sohle blieb trotz aufgebrachter Ausgleichsschicht an 3 Stellen in der Osthälfte z.T. stark quellig. Gemessene Druckhöhe: ~ 20 cm über Sohle. Am Übergang der Sohle in die südliche Mittelwand führt eine dieser quelligen Stelle etwas Sand mit sich und läßt sich nicht schließen. Der Sand stammt vermutlich aus der verfüllten und an den beiden Enden vermauerten südlichen ehemaligen Durchflußöffnung; kann baer [sic] auch durch einen Sohlriß aus dem Baugrund kommen. Auch am Fuße der nordwestlichen Flügelwand am Auslauf dringt Wasser durch eine Riß.

Die Seitenwänden [sic] wurden nach Fortnehmen der Stützenreihen durch eine glatte rd. 50 cm starke, rückwärts verankerte Betonwand verstärkt. Soweit Entwässerungsrohre vorhanden waren, wurden sie durch die Verstärkung hindurchgeführt. Bislang blieben die Rohre trocken. Die obersten rd. 50 cm der Wand wurden aus arbeitstechnischen Gründen aus Hartbrandziegeln gemauert und mit Beton hinterstopft, sodass ein satter Anschluss an die Decke vorhanden ist.

Die Durchlaßdecke wurde lediglich durch Ausbetonieren bezw. durch Ausdrücken der Risse vom Durchlaßinnern aus repariert. Der breite und leckwasserführende Riß im Westteil am Übergang von neuer zu alter Decke wurde bis auf eine kurze Strecke zur Wasserentlastung geschlossen.

Der Durchlaßeinlauf und -auslauf wurde zu einem ordnungsgemäßen Bachprofil mit Sohlen- und Böschungsbefestigungen ausgebaut, wobei ein allmählicher Übergang der Bachsohle zur rd. 70 – 80 cm tieferliegenden Durchlaß-Sohle notwendig war.

Der bauliche Wert der nunmehr verbliebenen, einzigen Durchlassöffnung ist dem äußerem [sic] Anschein nach durchaus gut, jedoch werden die nachstehenden Ausführungen über den statischen Wert des „zusammengeflickten“ Gesamtdurchlassbauwerkes dieses Urteil erheblich einschränken.

2.)

Der statische Wert.

Die Sohle, früher als durchlaufende Platte über 3 Feldern berechnet, hat diese Eigenschaft durch sichtbare und viele nur vermutbare Risse verloren. Eine lastverteilende Wirkung nach Länge und Breite ist nur ganz beschränkt zu erwarten. Risse, gerade unter den Mittelwänden, müssen nach der Art der Kriegszerstörung vermutet werden; besonders im Mittelteil des Durchlasses sind die ehemaligen Mittelwände an den Sohlenvouten abgerissen.

Die Mittelwände können in ihrem wiederhergestellten und jetzt verstärkten Zustand als einwandfreie Stützen angesehen werden; jedoch ließ sich nachträglich ein biegungsfester Anschluss an Sohle und Decke nicht erreichen.

Die Durchlaßdecke ist, soweit sie rd. 2 m stark und kubisch bewehrt ist, statisch einwandfrei. Der westliche Teil mit der alten, reparierten Decke hat mit Sicherheit seinen monolithischen Charakter als Platte über 3 Feldern verloren. Die dort abschnittsweise, aufgelegte Deckenverstärkung wirkt sich lediglich über der verbliebenen Mittelöffnung als Balken auf 2 Stützen aus.

Der statische Wert des gesamten, ehemals aus 3 Öffnungen bestehenden Durchlaßkörpers mit seiner mittleren wiedererrichteten Öffnung wird wie folgt beurteilt:
Auf einer willkürlich mehr oder minder großplattigen Sohle stehen 2 Pendelstützen (Mittelwände), die ihre erhebliche Auflast (rd. 110 t/lfdm) von der Deckenkonstruktion, der Erd- und Wasserauflast empfangen. Die Weiterleitung dieser Last in den Baugrund geschieht an einer Stelle, an der infolge der durch Bomben ausgelösten Stanzwirkung der zerknickten Mittelwände Risse in der Sohle vermutet werden müssen. Eine gleichmäßige Verteilung der Sohlspannung (früher: maximal bereits 2 kg/cm2) ist nicht mehr möglich; mit hohem Bodenrandspannungen unter den Mittelwänden ist daher zu rechnen; evtl. Überschreitung der zulässigen Bodentragfähigkeit; d.h., insbesondere in Verbindung mit sandführender Sohlquelligkeit: unelastische und ungleichmäßige Stützensenkung. Daraufhin folgt, soweit kubisch bewehrte Decke vorhanden ist, absetzen der Deckenlast auf die Seitenöffnungen. Komprimierbarkeit und streckenweise Ausspülbarkeit (durch Sickerwasser und H.W.) der verfüllten Seitenöffnungen ist anzunehmen; so lange bis die Mittelwände wieder die Hauptlast übernehmen. Diese wechselseitigen Bewegungen und verschiedenartiges Rangieren der breiten, neuen kubisch bewehrten Decke und der ein-feldrigen alten Decke im Westteil sind mit Sicherheit anzunehmen; jedoch ist die Größenordnung der Bewegung und ihre Zeitspanne bis zur Herstellung eines Gleichgewichtszustandes nicht voraus zu sagen, dürfte jedoch Jahre dauern. Ungünstige Rückwirkungen auf die Dichtigkeit und Sicherheit des Kanalkörpers werden im Bereich der alten Decke und im quelligen Ostteil nicht ausgeschlossen sein.

Die Garantie für einen statischen Dauerwert des ja nur teilweise wieder hergestellten Gesamtbaukörpers, wie er sonst im Wasserbau üblich ist, wird kein Ingenieur übernehmen wollen.

3.)

Der hydraulische Wert.

Der unzerstörte Glanedurchlass der 2.Fahrt [sic] hatte einen Gesamtdurchflußquerschnitt von 42 m2 und konnte die HHW-Menge von 40 m3/sec im freien Spiegelgefälle abführen. Der nach der Wiederherstellung im Herbst 1947 verbliebene Durchlaßquerschnitt beträgt jetzt nur noch rd. (4,70 . 3,25) = 15,30 m2 = 36,5 % des früher Vorhandenen.

Mit Aufstau am Einlauf ist unbedingt zu rechnen; im Februar 1946 staute sich das Katastrophenhochwasser nahezu 2 m. Nachdem aber nunmehr der endgültig wiederhergestellte, mittlere Durchlaßteil als innen vollkommen glatter Schlauch ausgebildet wurde und einen hydraulisch besonders günstigen Einlauf erhielt, braucht lt. hydraulischer Berechnung nur noch mit einem Einstau von 60-70 cm gerechnet zu werden; hierbei ist mit einer zunächst vorhandenen Sandablagerung im Durchlass von etwa 50 cm gerechnet und hat sich eine Anströmungsgeschwindigkeit von rd. 2,0 m / sec und eine Durchflußgeschwindigkeit von über 3 m / sec ergeben. Die am Auslauf rd. 80 cm höhere Lage der Glanesohle gegenüber der Durchlaßsohle wirkt sich auf das Wasserabführungsvermögen des Durchlasses etwas hemmend aus.

Die hydraulische Ausbildung und Wirkung des wiederhergestellten Durchlasses ist als gut zu bezeichnen, sofern man die Folgen des erhöhten Rückstaues (rd. 60 – 70 cm) in Folge Verkleinerung des Durchlaß-Querschnittes um rd. 64 % in Kauf zu nehmen gewillt ist.

B. Forderung dritter bei Bestehenlassen des gegenwärtigen
Durchlaß-Zustandes infolge:

1.)

Rückstau

Der in Teil A Ziff. 3) genannte Rückstau bei H H W von 60-70cm am Durchlaß-Einlauf wirkt sich glaneaufwärts rd. 1 300 m in dem Mühlen- und Aa-Bach bis zum Dorf Ladbergen aus. Das gesamte dann überschwemmte Gebiet beträgt etwa 140 Morgen, vorwiegend Wiesen; Baulichkeiten sind nur im geringen Umfange in Mitleidenschaft gezogen. Auf Rechnung des höheren Staues gehen hiervon geschätzt rd. 70 Morgen. Rechnet man mit einem Schaden, der dem Ausfall eines Heuschnittes entspricht (50,- RM / Morgen), so erhält man:
50 . 70 = 3 500,- RM je einmaliger, längerer Überflutung.

Diese Entschädigungsansprüche in Höhe von etwa 3 500,- RM sind nicht in jedem Jahr zu erwarten.

2.)

Fortfall des Kirchweges.

In der landespolizeilichen Prüfung und dem Planfeststellungsverfahren zum Neubau der 2. Fahrt an der Glane bei Ladbergen 6. April 1934 ist die Weiterführung des sogenannten“Kirchweges“ [sic] durch den neuen Glanedurchlass hierdurch auferlegt worden; Unterhaltungspflichtiger ist das Reich. Vom Fortfall des „Kirchweges“ werden nicht nur die Kirchgänger, sondern auch die Schulkinder und sonstige Anwohner betroffen (Personnenkreis [sic] geschätzt auf 150 – 200 Menschen); und zwar in besonderem Maße, weil die bisherige Farwick-Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal durch Kriegseinwirkung zerstört und in absehbarer Zeit wohl auch nicht wieder aufgebaut werden wird. Inwiefern infolge Fortfalls des Kirchweges finanziellen [sic] Entschädigungsansprüche (Umwegeentschädigung u.ähnl.) mit Recht geltend gemacht werden könnten, kann von hier aus nicht entschieden werden, da dies eine generelle, rechtliche Frage ist, die von den Deutschen Ländern bezw. dem Reich einheitlich geregelt werden müßte.

Nach dem bisherigen Brauch z.B. an fortgefallenen Brücken ist m.W. eine Entschädigung nie gezahlt worden.

C. 1.) Die bisherigen Aufwendungen für den Neubau des Glanedurchlasses.

belaufen sich einschl. der vorhandenen Baustoffe auf rd. 360 000,- RM hiervon entfallen auf vorhandene Werte (Spundbohlen, Holz,Kies [sic])

rd. 170 000,- RM
sodass
rd. 190 000,- RM als verlorene
Aufwendung zu betrachten sind, falls es nicht zum eigentlichen Neubau kommt.
2.) Noch zu erwartende Aufwendungen im Falle gänzlicher Auflösung
der Glanedurchlaß – Neubaustelle.
betragen:
Für gänzliche Baustellenräumung, einschl. Gerätemieten
rd. 50 000,- RM
Für Firmennachforderungen infolge nicht gewinnbringenden Geräte- usw. Einsatz
rd. 30 000,- RM
Unovrhergesehenes [sic]
rd. 20 000,- RM
Insgesamt geschätzt auf rd.
100 000,- RM

D. Beurteilung der Durchlaß-Neubau-Notwendigkeit.

1.)
Gesichtspunkte für Weiterführung des Neubaues.
a)
Aus statischen Gründen (vergl.A.2( und im
b)
Hinblick auf die Sicherheit des Kanalkörpers, sowie
c)
Zur Vermeidung eines hydraulisch zu stark beanspruchten Durchlasses (vergl. A.3) wird ein Durchlaß-Naubau [sic] über kurz oder lang erforderlich werden.
d)
Die bisherigen Aufwendungen betragen rd. 360 000,- RM; bei Auflösung der Baustelle insges. 460 000,- RM, wovon etwa 290 000,- RM verlorene Kosten sein würden (vergl. C.1)u.2)
e)
Baustoffschwierigkeiten sind bis auf einen Teil des Holzes keinesfalls als unüberwindlich anzusehen.
2.)
Gesichtspunkte gegen Weiterführung des Neubaues
a)
Der nunmehr bald einjährige Versuch, die für den Neubau erforderlichen rd. 150 Arbeitskräfte zusammenzubekommen, schlug bislang fehl.
b)
Die trostlose Gegenwart und Zukunft lähmt Interesse, Wille und Leistungsfähigkeit der Arbeitskräfte, sodass eine Baudurchführung nach Festpreisen von den Firmen möglichst nicht mehr durchgeführt werden wird.

3.)

Schlußfolgerung.

Die meisten Fachleute sind sich darüber einig, dass ein Durchlaß-Neubau in absehbarer Zeit durchgeführt werden muss. Beweis: Genehmigung des Neubau-Entwurfes durch die HVB Geldmittel-, Bau- und Betriebsstoffbewilligungen und vorstehende Ausführungen.

Gescheitert ist die Durchführung des Neubaues bislang lediglich an der Arbeiterfrage.

Falls es daher gelingt, bis zum Frühjar [sic] 1948 ein Arbeiterlager für 150 Mann (Unterkunft und Verpflegung) mit Baracken, Nissenhütten oder ähnl. bezugsfertig zu erstellen, in welches die Arbeitsämter lt. deren Angabe genügend Fach- und Hilfskräfte aus der Ostzone einweisen könnten, dann sollte der Neubau des Glanedurchlasses mit allen Mitteln betrieben und programmäßig durchgeführt werden.

Andernfalls sind alle auf der Baustelle Ladbergen befindlichen Arbeitskräfte auf Durchführung und Fertigstellung der noch ziemlich umfangreichen restlichen Wiederherstellungsarbeiten mit einer Baukostensumme von rd. 1/2 Million RM im Rechnungsjahr 1948 zu konzentrieren.

Blatt 8 Längenschnitt
Blatt 8 Längenschnitt
Blatt 8 Draufsicht, Aufsicht auf das Bauwerk
Blatt 8 Draufsicht, Aufsicht auf das Bauwerk
Blatt 8 Schnitt a-a b-b
Blatt 8 Schnitt a-a b-b

Fotos des Dokuments

Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, O 103 / Wasser- und Schifffahrtsämter / Wasser- und Schifffahrtsamt Münster, Nr. 1325